Jahrelang war der Freizeitpark Kirchhorst - auch mal in "Wunderland" der "Blumenhof" umbenannt, ein Publikumsmagnet. Direkt an der B3, Kreuzung Steller Straße / Alte Schanze in Isernhagen bei Hannover gelegen, konnte dieser schnell erreicht werden und bot ausreichend Parkmöglichkeiten. Was in den 70er und 80er Jahren für Spass und Freizeitgestaltung stand, ist heute längst vergessen und nur noch Reste deuten auf eine bessere Zeit.
Im mittleren Teil des Freizeitparks befand sich die eigentliche Hauptattraktion - der Looping Star. Geplant von Achterbahn-Pionier Werner Stengel, konstruiert von der Firma Schwarzkopf. Nach der Schließung des Park verkaufte man die Achterbahn zuerst nach England, dann Spanien und zuletzt Rom und Irland. Die Marienkäferbahn - auch von Werner Stengel entworfen - galt ebenfalls als Besonderheit. Im Park wurde das Modell Tivoli-Large von der Firma Zierer betrieben.
Nahe dem Eingang und der Kinderachterbahn stand der Zeppelin, ein Fahrgeschäft, das für damalige Verhältnisse einen tollen Blick über den Park und die Umgebung gewährte. Das Modell in Kirchorst war das letzte Exemplar, das die Firma Schwarzkopf hergestellt hat. nach der Schließung wurde der Zeppelin nach England verbracht. Der "Round-Up" war ein Fahrgeschäft, wie es - natürlich moderner - noch heute auf der Kirmes oder Jahrmärkten zu finden ist. Natürlich gab es auch viele Möglichkeiten für die Kleinen Parkbesucher. Neben Oldtimer-Karussel, Wasserspielen, Elefantenjagd, Monstern, Wirbelbooten, Minigolf, Ponnyreiten, Cowboy-Express und dem Pferdekarussel fand man zahlreiche gastronomische Angebote. 1984 kostete der Eintritt für Erwachsene 10,- DM.
1985 wurde der Freizeitpark wahrscheinlich wegen der hohen Pachtgebühren geschlossen. Befindliche Fahrgeschäfte wurden zum Teil abmoniert, verkauft oder Überreste mit den Jahren gestohlen. Heute ist nicht mehr viel vom Park vorhanden. Was der Vandalismus nicht geschafft hat, holt sich die Natur zurück.
Quellen: privat, Wikipedia, Freizeitparkinfo
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Dokument erstellt am 10.03.2012
Letzte Änderung am 03.07.2014