Im Jahr 2013 verwarf die KreisWohnstätten Genossenschaft Halle Westfalen (KWG) den Grundgedanken der eigenen beiden Hochhäuser in Halle (Westfalen) am Sandkamp 25 bis 27. Früher wurden die zeitlosen Mehrgeschosser - sechs und acht Stockwerke hoch - mit Aufzug, Müllabwurfschacht, Haustüröffner mit Gegensprechanlage, fließend Warm- und Kaltwasser, einer Erdgas-Zentralheizung, einer Gästetoilette und bis zu zwei Balkonen beworben. Die 86 Wohnungen waren im Mai 1973 - nach eben zwei Jahren Bauzeit - das Attraktivste, was man in Halle für relativ kleines Geld mieten konnte. Dazu ein weiter Blick über den Teuto oder die münsterländische Parklandschaft. Hier sollten Alt und Jung, Singles und Großfamilien friedlich-fröhlich miteinander leben.
Je höher das Einkommen der Bewohner stieg, umso größer waren die Wegzugzahlen. Übrig blieben Gastarbeiter und sozial schwache Familien. Es entwickelte sich ein multikulturelles, aber nicht immer einfaches Miteinander. Zehn Jahre später war nach Angaben der KWG der Charme des Neuen, Innovativen und Wohnens der Zukunft endgültig verflogen. Aus Flower-Power-Multikulti wurde Egoismus. Aus alltäglichem Ärger zwischen den Mietparteien entstanden Streit und Vandalismus, ein ausgebranntes Auto auf dem Parkdeck war viele Jahre Mahnmal der Probleme.
23 Jahre nach dem Bau musste die KWG die Notbremse ziehen, selbige verkaufte beide Hochhäuser an externe Investoren. Die extrem hohen Instandhaltungskosten sorgten dafür, dass Geld für Modernisierung und Energieeinsparung in anderen Objekten fehlte - der Verkauf als Reißleine. Heute ist die Eigentümergemeinschaft zerfasert, Halles einzige Hochhäuser standen lange leer, Strom, Gas und Wasser waren abgestellt, 86 Mietwohnungen wurden vernagelt, um sie vor Vandalismus zu schützen. Vergebens!
Das "Haller Kreisblatt" berichtete Mitte 2017, das die Sandkamp-Hochhäuser abgerissen werden sollen. Die Stadt habe sich im Rahmen einer Bekanntmachung der zukünftigen Planungen an die Eigentümer einzelner Wohnungen gewandt. Wie das Blatt weiter berichtete, werde der juristische Weg nach und nach den Weg für einen Abbruch freimachen. Nach dem Abbruch sollen an gleicher Stelle zwei- bis dreigeschossige Häuser entstehen, um den Ortsrand von Halle attraktiver zu gestalten.
Quelle: KWG Halle - Jubiläums-Magazin 1936-2011
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Dokument erstellt am 04.10.2017
Letzte Änderung am 04.10.2017