Kurz nach der Besiedlung der Region im 13. Jahrhundert erbaute man das Rittergut als Sitz des nördlichen Teils des Dorfes. Nach dem Tod der Grafen von Leisnig fiel das Gut im Jahr 1538 an die Herren von Schönberg, die durch den Landesherren auch gleichzeitig mit Limbach belehnt wurden. Später verpachtete man das Anwesen an Besitzer aus niederem Adel und fortan war dieses bis ins 19. Jahrhundert in wechselnder Hand. Nach einem Brand im Jahr 1810 - bei dem das Rottergut nahezu fast komplett zerstört wurde - baute man selbiges in vereinfachter For wieder auf. Man errichtete die Wände des Obergeschosses in Fachwerkweise und versah setzte ein Mansardendach auf.
Der vorletzte Eigentümer, die Familie von Burchardi, verkaufte das Rittergut 1915 an die Gemeinde Kändler, die das Gebäude zunächst mit Wohnungen versah. Während des SED-Regimes verfielen die Gebäude zusehends, sodass in den 1990er-Jahren die Nebengebäude aufgrund akuter Einsturzgefahr abgetragen werden mussten. Lediglich das Herrenhaus lies man stehen - bis heute. 1999 gelangte Limbach-Oberfrohna in den Besitz der Immobilie durch die Eingemeindung Kändlers. Jahrelang suchte die Stadt nach Ideen zur Weiter- bzw. Neunutzung des Herrenhauses. Ein Pflegeheim, Schulungsräume oder ein Kulturzentrum - alles ist in den vergangenen Jahren im Gespräch gewesen, man sprach auch Privatinvestoren an. Nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung stellte man fest, dass eine Sanierung unverhältnismäßig sei und beantragte man 2007 den Abbruch, doch dieser wurde vom damaligen Landkreis Chemnitzer Land untersagt. Anfang 2008 erhob die Stadt gegen diesen Entschluß Widerspruch und wartete auf eine Entscheidung mehr als vier Jahre (!!!). Im Mai 2012 erreichte die Verwaltung ein Schreiben der Landesdirektion Chemnitz, in dem der Widerspruch zurückgewiesen wurde.
Sechs Jahre nach dem Abrissantrag erteilte nun (Stand 2013) die Denkmalschutzbehörde die Erlaubnis zum Abriss. Noch im letzten Jahr entschied die Stadt gegen den zurückligenden Widerspruch vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Daraufhin zog die Behörde das Abrissverbot zurück. Einzige Bedingung: Eine Fotodokumentation und ein Raumbuch müssen erarbeitet werden. Also entschied die Stadt eine Finanzierung für den Abriss in Höhe von 69.000 Euro und zusätzlich 72.500 Euro für eine abschließende Grünfläche mit neuen Wegen, Sitzgelegenheiten und einer Informationstafel zur Geschichte des Rittergutes. Grundsätzlich möglich sei - laut Stadtverwaltung - der Bau von öffentlichen Einrichtungen wie Pflegeheime oder Gebäude zur Behinderten-Betreuung. Eine Bebauung mit privaten Wohnhäudern ist nicht erlaubt. Der Abriss soll bis zum Februar 2014 erfolgen (Stand Oktober 2013).
Quelle: Stadtverwaltung, Freie Presse
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Dokument erstellt am 07.10.2013
Letzte Änderung am 03.07.2014