Drohnen sind nicht nur beeindruckende Technikkonstrukte, sie sind mittlerweile sogar für jedermann erschwinglich und das Fliegen mit selbigen ist kinderleicht zu erlernen. Weil die Zahl der Verkäufe konsequent ansteigt, erhöhen sich auch die Gefahren durch den Flugbetrieb von Drohnen durch Hobbypiloten. Denn nicht jeder hält sich an Auflagen und Beschränkungen, die für einen sicheren Flugbetrieb notwendig sind. Im Gegenteil, die registrierten Verstöße von Drohnenpiloten nehmen rasant zu. Und: Immer wieder kommen sich Drohnen und Flugzeuge gefährlich nahe.
Die Deutsche Flugsicherung hat in diesem Jahr 63 Behinderungen durch Drohnen gezählt (Stand: 14. Dezember 2016), fünfmal mehr als 2015. Der Chef der Deutschen Flugsicherung fordert deshalb alle Drohnen in einer Datenbank zu registrieren und bei jedem Start zu identifizieren, das berichtete die Wochenzeitung „Die Zeit“. Weil auf dem Radar der Flughäfen keine Drohnen erkennbar sind, soll ein Spezialradar das übliche Radar ergänzen. Die Frankfurter Commerzbank-Arena hat ein Drohnen-Abwehrsystem bestellt, das im Frühjahr einsatzbereit sein soll.
Welche Regeln es gibt, muss der Drohnenpilot selbst herausfinden, etwa über eine Informationsseite der Verkehrsbehörde oder beim Luftfahrt-Bundesamt. Bei ferngesteuerten Fluggeräten wie Drohnen unterscheidet der Gesetzgeber zwischen „Flugmodellen“ und „unbemannten Luftfahrtsystemen“. Damit ein Drohnenflug nicht zum Desaster wird, weil bei der Vorbereitung und der Durchführung schon viel schiefgehen kann, haben wir 50 Tipps vorbereitet. Beachtet man diese, steht einem sorgenfreien Flugvergnügen nichts mehr im Wege.
01. Bevor wir weiter ins Detail gehen, sollte klar sein, dass Sie vor Ihrem ersten Drohnenflug eine Haftpflichtversicherung benötigen. Seit 2005 ist diese Pflicht. Nutzen Sie Ihre Drohne privat, spricht man von einem „Flugmodell“.
02. Wenn Sie Ihre Drohne gewerblich nutzen (die Drohne gilt dann als „unbemanntes Luftfahrtsystem“), benötigen Sie selbstverständlich eine Haftpflichtversicherung, die den kommerziellen Nutzen abdeckt.
03. Je nach Bundesland muss eine Aufstiegsgenehmigung beantragt werden. Diese sind kostenpflichtig und variieren teilweise enorm. Informationen zu Kontaktadressen hat das Luftfahrt-Bundesamt.
04. Überprüfen Sie vor jedem Start Ihr Equipment. Dazu gehören neben der Drohne auch die Fernsteuerung, benötigte Kabel, Akkus, Speicherkarte sowie der Monitor (Smartphone/Tablet etc.).
05. Neben der grundlegenden Prüfung sollten Sie selbstverständlich auch die Ladezustände Ihrer Akkus kontrollieren. Nur ein geldener Akku sorgt für unbeschwerten Flugspaß.
06. Je nach Jahreszeit ist zu gewährleisten, dass die eingesetzten Akkus nicht zu großer Hitze oder Kälte ausgesetzt werden, bevor diese eingesetzt werden.
07. Für den perfekten Transport zum "Flugareal" bietet sich ein Koffer oder Spezialrucksack an. Diese gibt es bei den unterschiedlichsten Ausrüstern. Die Preise variieren stark.
08. Mit Ihrer Drohne dürfen Sie nicht überall aufsteigen. Prüfen Sie daher vor dem Flug mit speziellen Apps wie beispielsweise "MyFlyZone" oder "Airmap", wo Sie problemlos fliegen dürfen und wo nicht.
09. Fliegen Sie das erste Mal, dann suchen Sie sich ein großes freies Feld, um sich mit den Flugeigenschaften Ihrer Drohne vertraut zu machen. Erste gute Flugergebnisse kommen bei einem sorgfältigen Training von selbst.
10. Kontrollieren Sie Ihre Drohne sorgfältig auf mögliche Fehler (beispielweise ob Anbauteile fest verschraubt sind) und kalibireren Sie Ihr Fluggerät. Im Handbuch finden Sie grundlegende Informationen.
11. Kontrollieren Sie die Rotoren auf festen Sitz. Die Rotoren Ihrer Drohne sind neben der Elektronik die wichtigste Eigenschaft um überhaupt aufsteigen zu können.
12. Überprüfen Sie, ob eine Speicherkarte eingesteckt ist. Merke: Je größer die Speicherkarte, desto mehr Aufnahmematerial kann gespeichert werden.
13. Überprüfen Sie den Bereich an dem / über den Sie fliegen möchten auf Hindernisse oder schwer einsehbare Bereiche.
14. Um problemlose Starts und Landungen ausführen zu können, sollte ein fester, staub-, stein- und laubfreier Untergrund gewählt werden.
15. Vor dem Abheben kontrollieren Sie den Luftraum über sich, ob sich kurfristige Hindernisse über Ihnen befinden können. Vermeiden Sie Kollisionen wo immer es geht.
16. Beachten Sie die Notfall-Rückholung Ihrer Drohne, in dem Sie die Flughöhe einstellen und ebenfalls landschaftliche Gegebenheiten überprüfen.
17. Fliegen Sie in Innenräumen (Fabrikhallen, Fluren, Räumen etc.) stellen Sie Ihre Drohne auf den richtigen Flugmodus ein.
18. Steigen Sie mit Ihrer Drohne nicht höher als 100 Meter auf. Prüfen Sie, welche Höhe im jeweiligen Bundesland vorgegeben ist, denn manchmal gibt es den Ländern eine Beschränkung auf 40 Meter.
19. Achten Sie immer darauf, dass Sie während des ganzen Fluges Sichtkontakt zu Ihrer Drohne haben.
20. Wenn Sie FPV (First Person View) fliegen, benötigen Sie eine zweite Person neben sich, die laufend Sichtkontakt zu Ihrer Drohne hat.
21. Menschen dürfen ohne deren Einwilligung nicht überflogen werden. Es gilt: Vorher fragen, dann überfliegen.
22. Gleiches gilt für das Filmen oder Fotografieren fremder Personen. Auch hier ist eine Einwilligung notwendig. Bedenken Sie: Jeder möchte zuvor in Kenntnis gesetzt werden.
23. Wenn Sie Menschen über- oder umfliegen, halten Sie einen Mindestabstand von 5 Metern. Dieser Abstand ist gesetzlich vorgeschrieben, um Kollisionen zu vermeiden.
24. Fliegen Sie niemals im Umkreis von 5 Kilometern um Flughäfen. Grundsätzlich zulässig ist Drohnenflug nur im sogenannten unkontrollierten Luftraum.
25. Fliegen Sie niemals in der Nähe von Hubschrauberlandeplätzen. Grundsätzlich zulässig ist Drohnenflug auch hier nur im sogenannten unkontrollierten Luftraum.
26. Fliegen Sie niemals über militärischem Sperrgebiet. Grundsätzlich zulässig ist Drohnenflug nur im sogenannten unkontrollierten Luftraum.
27. Fliegen Sie nicht über Autobahnen. Das Riskio von Havarien ist zu groß. Bedenken Sie welche Gefahren bei einem Absturz potenziell vorliegen können.
28. Überfliegen Sie keine Naturschutzgebiete. Um rechtssicher fliegen zu können, bedarf es einer Genehmigung der Naturschutzbehörde. Dazu gilt: Naturschutz ist Ländersache.
29. Fliegen Sie nicht in der Nähe von Kraftwerken. Hier gelten besondere, strenge Sicherheitsvorschriften.
30. Fliegen Sie nicht in der Nähe von Hochspannungsleitungen. Das elektromagnetische Feld kann die Elektronik stören.
31. Überfliegen Sie keine fremden Privatgrundstücke ohne Erlaubnis. Gleiches gilt übrigens auch für Ruinen oder sonstige aufgegebenen Grundstücke.
32. Fliegen Sie nicht bei Nacht. Ihr Sichtkontakt ist nicht gewährleistet. Außerdem besagt die Durchführungsverordnung der EU (SERA 923/2012 Punkt 3215), dass nachts alle Luftfahrzeuge mit Zusammenstoß-Warnlichtern und Positionslichtern gekennzeichnet sein müssen. Standarddrohnen verfügen nicht über diese Fähigkeit.
33. Fliegen Sie nicht bei starkem Wind. Noch ist bei heutigen Standards der Drohnen die Flugfähigkeit in diesem Fall eingeschränkt.
34. Nebel ist auch tabu. Sie haben nicht nur eine extrem eingeschränkte Sicht, die Feuchtigkeit kann auch die Elektronik beschädigen.
35. Beschäftigen Sie sich sorgfältig mit den Notfall-Funktionen Ihrer Drone, wie dem "Return to Home".
36. Verlieren Sie den Sichtkontakt, starten Sie unverzüglich das Rückhol-Manöver. Bei Missachtung können leichte bis schwere Havarien die Folge sein.
37. Autopilot-Programme sind eigentlich tabu. Es ist immer besser, persönlich zu fliegen und die Drohe immer im Blick zu haben.
38. Ohne ein explizites Training sollten Sie die Drohne niemals aus der Hand starten und landen. Solche Manöver erfordern langwierige Erfahrung.
39. Beim Fliegen achten Sie laufend auf Vögel, andere Modell- oder Drohnenflieger, aber auch Paraglider usw.
40. Weil bei einigen Drohnen die Übetragungsgeschwindigkeiten der Bewegtbilder etwas verzögert sind, halten Sie immer ausreichend Abstand zu Gebäuden, Türmen oder Bäumen.
41. Vor der Landung prüfen Sie, ob sich in Ihrer Nähe Kinder oder Tiere befinden, um Havarien zu vermeiden.
42. Fahren Sie, sofern möglich, vor der Landung das Landegestell aus. Gewisse Drohnen bieten diese Funktion ab Werk.
43. Bringen Sie Ihre Kamera wieder in die horizontale Position, um Schäden, beispielsweise an der Linse, zu vermeiden.
44. Kamera und Gimbal (Bildstabilisator) sollten vor dem Einpacken gesichert werden. Ein Gimbal hängt oftmals nicht an drehbaren Lagern auf, sondern an Elektromotoren.
45. Fliegen Sie eine längere Zeit nicht, ist es empfehlenswert, die Akkus zu etwa 50 Prozent zu entladen, um sie langfristig zu erhalten.
46. Nach dem Flug sollten die Daten unmittelbar von der Speicherkarte übertragen werden. So ist beim nächsten Einsatz der Drohe wieder ausreichend Speicherplatz gewährleistet.
47. Wenn Sie verreisen und Ihre Drohne mitnehmen möchten, machen Sie sich im Vorfeld mit den lndesspezifischen Fluggeboten und -verboten vertraut.
48. Vor der Mitnahme der Drohne in einem Flugzeug ist vorab zu klären ob diese ins Handgepäck darf oder nicht.
49. Akkus sollten im Flugzeug separat verpackt und die Kontakte abgedeckt werden. Achten Sie dabei darauf, dass Sie nicht leitendes Klebenband verwenden.
50. Kontrollieren Sie nach jedem Flug Ihre Drohne auf mögliche Beschädigungen oder lockere Gegenstände. Für spätere Havarien bezüglich mangelhafter Wartung haftet der Drohnenpilot.
Update: Verordnungsentwurf beschlossen
Das Bundeskabinett hat jetzt einen Verordnungsentwurf beschlossen, der strengere Vorschriften für verschiedene Drohnenmodelle vorsieht. Der im Kabinett verabschiedete Beschluss muss jetzt noch im Bundesrat beschlossen werden, um rechtskräftig zu sein. Nach dem Entwurf müssen Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm mit einer Kennzeichnung versehen sein. Diese muss den Namen und den Besitzer der Drohe beinhalten. Weiter benötigen Drohnenpiloten, deren Fluggerät mehr als 2 Kilogramm wiegt, zusätzlich einen Flugkundenachweis ("Drohenführerschein"). Diese Prüfung kann Prüfung bei einer durch das Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle oder alternativ durch einen Luftsportverband (Modellflugverband) erlangt werden. Die Nachweise gelten 5 Jahre.
Bei einem Gewicht von über 5 Kilogramm ist eine Aufstiegserlaubnis notwendig. Diese wird von den jeweiligen Landesluftfahrtbehörden der einzelnen Bundesländer erteilt. Hinzu kommt, unabhängig vom Gewicht, dass eine Drohnen-Haftpflichtversicherung auch bei Inkrafttreten der novellierten Drohnen-Regeln weiterhin Pflicht sein wird, egal ob das Fluggerät privat oder gewerblich eingesetzt wird.