Härtere Regeln für Drohnenpiloten vom Kabinett beschlossen

Drohne mit Actioncam. Foto: Don McCullough/CC BY 2.0

Berlin (aw). Für gewerblich genutzte Drohnen gab es bisher die unterschiedlichsten Regelungen, die Hobbyflieger waren davon größtenteils nicht betroffen (wir berichteten). Weil nicht nur das Risiko von Havarien und Zwischenfällen über die Jahre konsequent anstieg, wurden Forderungen nach klaren Regeln laut. Und diese Forderungen kamen nicht nur aus der Politik oder von der Deutschen Flugsicherung (DFS), auch gewerbetreibende Fotografen, die Drohen als Handwerkszeug einsetzen, beklagten die zunehmende Zahl der "Freizeitflieger", die sich nicht an geltende Gesetze hielten.

Nach Schätzungen der Deutschen Flugsicherung (DFS) sind hierzulande bereits mehrere hunderttausend der Fluggeräte im Einsatz. Da sind Zwischenfälle vorprogrammiert. Aus diesem Grund hat das Bundeskabinett nun einen Verordnungsentwurf beschlossen, der strengere Vorschriften für verschiedene Drohnenmodelle vorsieht. "Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer werden aber auch die Gefahren von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig. Um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen, habe ich eine Drohnenverordnung auf den Weg gebracht. Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre", so Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU).

Bisheriger "Freiflugschein" für Jedermann

Speziell im Bereich der Fotografie von ruinösen Immobilien und entsprechenden Arealen gab es in den vergangenen Monaten immer mehr "Freizeitflieger", die fernab aller geltenden Gesetze und Vorschriften an beinahe jedem Ort (Bahngelände, Militärareale, Privatgrundstücke, Menschenansammlungen usw., Anm. d. Red.) mit ihren Drohnen aufstiegen, Fotos und Videos fertigten und die Aufnahmen munter in den Sozialen Netzwerken verbreiteten. Hier scherte sich nicht wirklich jemand um die Rechte Dritter, frei dem Motto: Wer aus der Vogelperspektive Foto- und Videomaterial liefert, ist ganz vorne mit dabei. Doch falsch gedacht. Dass eine Modeerscheinung wegen missbräuchlicher Anwendung Regeln und Kontrollen nach sich zieht, war nur eine Frage der Zeit.

Verständlich ist, dass sich die Modellflieger-Gemeinde zu Recht mit allen Mitteln gegen die neuen Regeln wehren möchte und protestiert. Denn diese sind ebenfalls von der Entscheidung des Bundeskabinetts betroffen. Rund 1.300 Modellflugvereine gibt es in der Bundesrepublik. Und diese kritisieren die Pläne Dobrindts auf das Schärfste. Damit sind sie nicht allein. Während der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, Stephan Kühn, die Kennzeichnungspflicht für nicht ausreichend hält und ein zentrales Drohnenregister fordert, bezeichnet Sören Bartol, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion für den Bereich Verkehr, Bau und digitale Infrastruktur sowie Digitale Agenda, Dobrindts Pläne als zu weitgehend.

Plakettenpflicht für Drohnen

Doch welche neuen Regelungen gibt es jetzt? Da wäre zuerst die Plakettenpflicht. Alles, was unbemannt in die Luft aufsteigt und mehr als 250 Gramm wiegt, muss künftig mit einer Plakette gekennzeichnet sein, auf der der Name und Adresse des Eigentümers eingraviert ist. Im Schadensfall soll so der Halter festgestellt werden. Entsprechend der Verordnung wird eine Plakette circa zehn Euro kosten.

Drohenführerschein

Ab einem Gesamtgewicht von über zwei Kilogramm Gewicht wird für Drohnen zukünftig ein "Kenntnisnachweis" erforderlich sein. Damit tritt der von vielen Dachverbänden und Politikern geforderte "Drohnenführerschein" in Kraft. Befreit von dieser Regelung sind Drohnen, die auf einem Modellflugplatz aufsteigen. Der Nachweis kann nur durch die Vorlage einer Pilotenlizenz oder einer Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle erfolgen. Nach fünf Jahren verliert der Nachweis allerdings durch die technische Entwicklung seine Gültigkeit. 25 Euro werden dafür fällig.

Altersbeschränkung

Anders als bisher muss ein Drohenpilot, der den "Drohnenführerschein" machen möchte, ein Mindestalter von 16 Jahre erreicht haben. Wie bei minderjährigen Diskothekenbesuchen gilt beispielsweise auch hier: Wer unter 18 Jahren ist, benötigt die Zustimmung der Eltern oder des/der Erziehungsberechtigten.

Drohnen über 5 Kilogramm Gesamtgewicht

Wiegt ein Modellfluggerät mehr als fünf Kilogramm, ist künftig noch eine zusätzliche Aufstiegserlaubnis notwendig. Diese erteilen die Luftfahrtbehörden der Länder. Kosten werden diese laut Entwurf etwa 80 Euro.

Flugverbotszonen für Drohnen

Wie auch schon in der Vergangenheit müssen Drohnen oder Modellflugzeuge in Sichtweite geflogen werden, dürfen eine Höhe von 100 Metern nicht übersteigen. Davon ausgenommen sind Modellfluggelände. Nach wie vor sind Flugmanöver über "sensiblen Bereichen" weiterhin verboten. Dazu gehören Menschenansammlungen, Autobahnen, Bahnstrecken An- und Abflugbereichen von Flugplätzen, Kernkraftwerke usw. Neu ist, dass Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, nicht mehr über Wohngrundstücke fliegen dürfen. Grundsätzlich verboten sind zukünftig jegliche Flugmanöver über Wohngrundstücken, wenn eine Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist, unabhängig vom Gewicht. Es sei denn, der Eigentümer des Grundstücks erteilt die Genehmigung.

Bisher gibt es allerdings für Hobby-Drohnenpiloten noch keinen Grund, die mühsam abgesparten Fluggeräte in gängigen Online-Auktionshäusern zu verkaufen. Denn die Länderkammer muss den Verordnungen noch zustimmen. Und dies wird nicht ohne erhebliche Diskussionen vonstattengehen.