Von André Winternitz - 15. November 2013
Wie gestern bekannt wurde, möchte die nordrhein-westfälische, rot-grüne Landesregierung mit aller Macht gegen Vermieter von Schrottimmobilien vorgehen. Dafür fordert sie ein neues Gesetz und eine "Wohnungspolizei" - eine Art Sondereinheit, die die Qualität der Mietobjekte kontrollieren soll und im schlimmsten Fall Bußgelder von maximal 50.000 Euro verhängen soll. So soll der Kampf gegen überbelegte Wohnhäuser und Schrottimmobilien eine neue Ära einleiten. Ein Wohnungsaufsichtsgesetz wurde dazu bereits am 12. November vom Kabinett in Düsseldorf verabschiedet. NRW-Bauminister Michael Groschek (SPD), der die Kommunen zur Gründung von Spezialeinheiten auffordert, sagte dazu: "Eigentümer, die zwar viel Geld einnehmen, aber nichts investieren wollen, werden ihr fragwürdiges Geschäftsmodell künftig zwangsläufig überdenken und korrigieren müssen.“
Doch was bedeuet das Wohnungsaufsichtsgesetz? Dieses sieht vor, dass Wohnungsämter bei Wohnungen, bei denen Sanierungen notwendig werden, die nötigen Instandsetzungen anordnen können. Wird die Wohnung trotzdem nicht saniert, drohen Bußgelder und die können im Ernstfall schnell fünfstellig ausfallen. So möchte man die vielen unzumutbaren Zustände verhindern oder zumindest stark einschränken. Auch Razzien sind nicht ausgeschlossen. Laut Paragraf 11 des Entwurfs dürften Grundstücke und Wohnräume ohne Einwilligung der betroffenen Bewohnerschaft jederzeit ohne Ankündigung betreten werden. Hierbei beruft man sich auf Artikel 13 des Grundgesetzes, durch den das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt wird.
Somit könnten die Wohnungsämter bei Missständen Instandsetzungen anordnen, wenn der Eigentümer nicht handelt. Wenn Wohnraum nicht die Mindestanforderungen erfüllt oder sogar Gesundheitsgefahren drohen, dann kann die Immobilie künftig leichter für unbewohnbar und somit für nicht vermietbar erklärt werden. Der Landtag soll das Gesetz in den nächsten Monaten verabschieden. Ob dieses Gesetz so oder überarbeitet kommt, wird sich zeigen! Dass etwas gegen die teilweise erbärmlichen Wohnzustände und gegen Schrottimmobilien getan werden muss, steht außer Frage. Ob dies allerdings mit der Tür durch die Wand gelingt, darüber streiten sich schon jetzt die Experten.