Schön des Öfteren konnte man in den Medien von Beinahekollisionen zwischen Passagierflugzeugen und Drohnen hören, sehen oder lesen. Bisher gingen diese Vorkommnisse glücklicherweise immer glimpflich aus. Jetzt kam es am Londoner Flughafen Heathrow zu einem Vorfall, vor dem die Experten lange gewarnt haben. Ein Airbus A320 der British Airways mit 137 Menschen an Bord soll im vorderen Bereich mit einem unbemannten Flugobjekt kollidiert sein. Nach Angabe des Piloten soll es sich um eine Drohne (Multicopter) gehandelt haben. Trotz dieser Havarie konnte die Maschine sicher landen. Der aktuellste Fall: Eine Drohne kreuzte die Flugbahn eines Airbus A320 der irischen Fluggesellschaft Aer Lingus beim Landeanflug auf den Pariser Flughafen Charles de Gaulle. Dies meldete der Pilot. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) berichtet alleine von acht Drohnensichtungen durch Piloten in den letzten Monaten, die US-amerikanische Behörde FAA meldet sogar "Hunderte Zwischenfälle". Wieder wird eine Registrierungspflicht für Drohnen laut.
Die meisten Drohnenpiloten gehen mit ihren Fluggeräten vorbildlich und verantwortungsvoll um, doch viele "Drohnen-Freizeit-Piloten" missachten für ein spektakuläres Bild geltende Regelungen, Flugverbotszonen und schlimmer andere Menschenleben. Aus diesem Grund fordern immer mehr Politiker und Flugexperten ein öffentlich zugängliches Register aller erlaubten Kameradrohnen-Aufstiege mit Nennung von Ort und Verantwortlichen. Auch ein entsprechender Führerschein ist denkbar. Derzeit benötigen Drohnenpiloten, solange ihr Fluggerät weniger als fünf Kilogramm wiegt nicht einmal eine Aufstiegsgenehmigung. Denn sie werden vom Luftverkehrsgesetz als Flugmodell eingestuft. Wiegt die Drohne mehr als fünf Kilogramm, muss zuvor bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde eine sogenannte Aufstiegserlaubnis beantragt werden.
Bisher wurden in Deutschland etwa 400.000 Drohnen verkauft, weltweit waren es im letzten Jahr sogar rund 4 Millionen Stück. Die Technik wird immer besser, die Kosten immer erschwinglicher. Das verleitet vor allem Fotografen, ihren Geldbeutel aufzubessern, in dem man Luftaufnahmen von Drohnen neben dem üblichen Portfolio anbietet - von Massenveranstaltungen, Stadtansichten, Flugplätzen und auch nicht mehr neu: von Ruinen und allgemein stillgelegten oder aufgegebenen Geländen. Nur wenige sind sich den Regeln und Gesetzen bewusst, wenn sie ihr Fluggerät in den Himmel aufsteigen lassen. Denn unabhängig vom Gewicht fällt eine Drohne in die Kategorie der unbemannten Luftfahrtsysteme (UAS), wenn Luftbilder (Foto und Video) kommerziell genutzt werden. Und: Eine Aufstiegsgenehmigung gilt nur für das Bundesland, in dem diese beantragt wurde.
Aktuell sind in den bestehenden Gesetzen die Begriffe "Drohne" und "Multicopter" Fremdworte - heißt, man sucht verkehrsrechtliche Vorschriften vergeblich. Dabei boomt der Markt der unbemannten Luftfahrt. Unternehmen wie Amazon und DHL testen die Paketzustellung via Drohne, andere bieten kameragesteuerte Dienstleistungen rund um die Inspektion von Betriebsgelände, Kraftwerke, Windkraftanlagen oder Stromtrassen an. Auch in puncto Verteidigung gibt es immer neuere Lösungen. Angesichts möglicher Terroranschläge arbeiten Start-ups an Erkennungssystemen, die Drohnen entdecken, stören, melden und sogar vom Himmel holen können. Potenzielle Störsender, die Funk- und GPS-Signale von Drohnen eleminieren, werden sich nicht durchsetzen, da dabei auch andere Funksignale in der Nähe betroffen sind.
Strengere Regeln für Drohnenpiloten sind - schon alleine aus Datenschutzgründen - zwingend erforderlich. Der Luftraum ist kein Freiraum, dies sollte jedem klar sein. Die Zukunft wird zeigen, ob und wann die bürokratischen Hürden überwunden, entsprechende Gesetze verabschiedet und auch umgesetzt werden. Denn nicht nur die Zahl der verkauften Drohnen wird konsequent steigen, sondern auch die Zwischenfälle, ausgelöst durch Hobbyflieger. Das Geo-Fencing, eine Möglichkeit, über die Werkseinstellung die Software der Drohnen so zu programmieren, das diese beispielsweise in der Nähe von Flughäfen jene blockiert und diese so nicht abheben können, wird lange nicht von jedem Hersteller unterstützt. Auch gibt es Möglichkeiten für den Piloten, diese Funktion zu deaktivieren.
Einen ausführlichen Artikel zu Multicoptern und Recht finden auch bei uns.