Einen zivilen Wehrersatzdienst gab es in der DDR nicht und kein Recht auf Wehrdienstverweigerung. Christlich oder pazifistisch eingestellte junge Männer hatten ab 1964 die Möglichkeit, in der Nationalen Volksarmee (NVA) einen waffenlosen Dienst als Bausoldat abzuleisten. Bausoldaten trugen keine Waffen, leisteten statt des Fahneneides ein leicht abgewandeltes Gelöbnis und auf den Schulterstücken ihrer Uniformen waren Spatensymbole angebracht. Wer sich für den waffenlosen Bausoldatendienst entschied, offenbarte seine Distanz zum SED-Regime. In der militarisierten DDR-Gesellschaft musste er mit Benachteiligungen rechnen. Gleichzeitig war man als sogenannter "Spatensoldat" auf der Grundlage der Bausoldatenverordnung in das Militärregime der NVA einbezogen.
Zum Autor: Dr. Thomas Widera ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung e.V. an der TU Dresden.
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Landeszentrale für politische Bildung Thüringen und Bundesstiftung Aufarbeitung, 2014.
ISBN 978-3-943588-47-7